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   BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04   

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https://dejure.org/2004,7635
BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04 (https://dejure.org/2004,7635)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2004 - 2 BvR 386/04 (https://dejure.org/2004,7635)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2004 - 2 BvR 386/04 (https://dejure.org/2004,7635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung ; Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts; Verfassungsmäßigkeit des § 467 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45 f.) stellt die Versagung des Auslagenersatzes keine Strafe oder strafähnliche Sanktion dar.

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).

    Ein Erstattungsanspruch besteht vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, die unter anderem das Veranlasserprinzip - verfassungsrechtlich unbedenklich - verwirklicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45 f.) stellt die Versagung des Auslagenersatzes keine Strafe oder strafähnliche Sanktion dar.

    Sie widerspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Unschuldsvermutung, solange sich die Entscheidung über die Auslagenerstattung auf Erwägungen zum Tatverdacht stützt und ihre Begründung keine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung enthält (BVerfGE 82, 106 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    a) § 467 Abs. 4 StPO ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen die Unschuldsvermutung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -).
  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - W 290/01
    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04
    c) das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 3. April 2003 - 1120 Js 70.290/01 201 Ds - 5 Ns -,.
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